Wenn Vermieter eine Wohnung selbst nutzen möchten, dürfen sie unter bestimmten Bedingungen kündigen. Diese Kündigung nennt man Eigenbedarfskündigung. Dabei geht es darum, dass der Vermieter die Wohnung selbst braucht oder sie einem nahen Familienmitglied zur Verfügung stellen will. Doch eine Eigenbedarfskündigung darf nicht einfach so geschrieben werden. Sie muss bestimmte Regeln erfüllen und klar begründet sein. Sowohl Mieter als ook Vermieter sollten wissen, worauf es dabei ankommt. Wer Fehler macht, riskiert, dass die Kündigung nicht gültig ist. Ein gutes Muster hilft, die richtigen Punkte in die Kündigung aufzunehmen und Streit zu vermeiden.
Was bedeutet Eigenbedarf genau
Eigenbedarf liegt vor, wenn der Vermieter oder jemand aus seiner nahen Familie die Wohnung braucht. Das können zum Beispiel Kinder, Eltern oder Geschwister sein. Auch Schwiegereltern oder Enkel zählen oft dazu. Der Grund für den Eigenbedarf muss verständlich erklärt werden. Zum Beispiel weil ein Kind studiert, die Eltern pflegebedürftig sind oder der Vermieter näher an seinem Arbeitsplatz wohnen will. Wichtig ist, dass der Bedarf ehrlich ist und nicht nur erfunden, um den Mieter loszuwerden. Auch die Art der Nutzung muss genannt werden. Wenn der Vermieter selbst einziehen will, muss er das genau beschreiben.
Welche Angaben muss eine Eigenbedarfskündigung enthalten
Damit eine Eigenbedarfskündigung gültig ist, muss sie schriftlich erfolgen. Ein einfaches Gespräch reicht nicht aus. Im Kündigungsschreiben muss genau stehen, wer in die Wohnung einziehen soll und warum. Die Begründung muss klar und nachvollziehbar sein. Es reicht nicht, einfach nur „Eigenbedarf“ zu schreiben. Auch das Datum, zu dem die Wohnung gekündigt wird, muss im Schreiben stehen. Dabei muss die gesetzliche Kündigungsfrist beachtet werden. Je nach Mietdauer beträgt sie drei bis neun Monate. Der Mieter sollte außerdem informiert werden, dass er der Kündigung widersprechen kann. Das gehört zur Pflicht des Vermieters.
Wann ist eine Eigenbedarfskündigung ungültig
Nicht jede Kündigung wegen Eigenbedarf ist erlaubt. Wenn der Grund erfunden ist oder der Vermieter die Wohnung später doch nicht nutzt, ist die Kündigung ungültig. Auch wenn der Eigenbedarf nur vorgeschoben wurde, um die Miete zu erhöhen, ist das nicht erlaubt. Vermieter müssen den wahren Grund genau angeben. Es reicht nicht, nur allgemein zu schreiben. Gerichte prüfen genau, ob der angegebene Bedarf wirklich besteht. Wenn der Vermieter schon beim Vertragsabschluss wusste, dass er bald Eigenbedarf anmelden will, kann das ebenfalls ein Problem sein. Ehrlichkeit und klare Beweise sind hier sehr wichtig.
Wie ein einfaches Muster hilft, Fehler zu vermeiden
Ein gutes Muster für eine Eigenbedarfskündigung gibt dir Sicherheit. Es zeigt, welche Angaben notwendig sind und wie man den Grund gut erklärt. Viele Vermieter nutzen solche Vorlagen, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein. Wichtig ist, dass man das Muster an den eigenen Fall anpasst. Es darf nicht einfach kopiert werden, ohne die richtigen Namen und Gründe einzutragen. Das Muster sollte den Namen des Mieters enthalten, den Grund des Eigenbedarfs, das Kündigungsdatum und die Fristen. Auch der Hinweis auf das Widerspruchsrecht darf nicht fehlen. So kann man sicherer kündigen und Streit vermeiden.
Was Mieter tun können, wenn sie eine Kündigung bekommen
Wenn ein Mieter eine Eigenbedarfskündigung bekommt, sollte er sie genau prüfen. Manchmal ist die Kündigung nicht rechtmäßig. Der Mieter darf der Kündigung widersprechen, zum Beispiel wenn es eine besondere Härte für ihn bedeutet. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn der Mieter krank ist oder keinen Ersatzwohnraum findet. Auch alte oder behinderte Menschen können besonders geschützt sein. Es ist sinnvoll, sich bei Unsicherheit rechtlich beraten zu lassen. Oft lassen sich so unnötige Räumungsklagen vermeiden. Mieter sollten ihre Rechte kennen und frühzeitig handeln, um nicht plötzlich ohne Wohnung dazustehen.


